ad a)
Du hattest ja bereits darauf hingewiesen:
entscheidet am Ende ein Richter über die Gewerbsmäßigkeit eines Angebots.
Viel Spaß in den rechtsfreien Räumen der Kölner und Hamburger Justiz oder bei den karminroten Spaßkaspern in Karlsruhe.
ad b)
kann man sich das Rückwirkungsverbot in die Haare schmieren, sobald ein Link weiterhin abrufbar ist.
Dann "ist die Rechtsverletzung perpetuiert" Auch damit viel Spaß.
ad c)
Herr Voss ist nicht doof, du glaubst doch nicht wirklich, dass der das alles nicht wüßte?