exkoelner schrieb am 25.06.2018 16:37:
Man könnte einen Post ja auch als einen neuen Text, als eine neue kreative Leistung sehen, der als selbstständiges Werk gilt. Soweit mir bisher bekannt, ist es in einem solchen Werk auch möglich zu zitieren, ohne Einwilligung des Urhebers und auch ohne diesen Vergüten zu müssen, allerdings sind diese Zitate an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie dürfen nur einen Teil des neuen Werkes sein, und nicht Hauptteil. Und eine Quellenangabe haben. Etwas detaillierter im Link unten.
Und da steht nix von Privat oder Kommerziell genutzt unterschieden.
https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/zitate-texte-bilder-musik-filme-wie-muss-ich-zitieren/
Eine im Jura-Forum geführte Diskussion bestätigt das auch:
"Keineswegs! Das steht schon im Gesetz:
Was "aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung" darstellt, also ein gutes Sammelwerk, ist ja noch lange kein "selbständiges Sprachwerk" oder "ein selbständiges wissenschaftliches Werk" im Sinne von UrhG § 51 Zitate!
Plump gesagt: Wenn ich in einem Essay behaupte, Grass hätte im Butt geschrieben, "In Pommern ist es immer feucht!", dann darf ich diese Behauptung mit einem Zitat belegen, soweit dies nötig ist und gerechtfertigt.
"Das Zitat aus dem fremden Werk muss dazu dienen, eigene Ausführungen zu belegen oder zu illustrieren (Belegfunktion)." (Quelle; lesen!!!)
Dies ist bei einer reinen Zitatensammlung in der Regel nicht der Fall."
https://www.juraforum.de/forum/t/urheberrecht-zitate-sprueche.379346/
Allerdings, wird vom Gesetzgeber in UrhG §51 Zitate doch sehr eingeschränkt, auf wissenschaftliche Werke ...? Davon liest man aber weder beim Rechtsanwalt etwas, noch bei Jura-Forum.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
Das ist bestenfalls die aktuelle Rechtslage. Was Trilog noch zaubert, ist derzeit nicht abzusehen.