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  • Fätty

mehr als 1000 Beiträge seit 07.02.2018

Gesetz gegen die "Störung der Tätigkeit der Presse" greift nicht

Definition Presse hier: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/presse-44349
Und Definition Presserecht hier: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/presserecht-45410

Ergo: Es gibt keine Störung der Tätigkeit der Presse, wenn man insbesondere die Ausführungen im 2. Link verfolgt. Dann stellt sich schnell heraus, dass man diese Presse nicht als Presse im Definitionssinne bezeichnen kann.

Gesetz gegen die "Störung der Tätigkeit der Presse" müsste also heißen: Gesetz gegen die "Störung der Tätigkeit der Lügenpresse"

Sonst passt das nicht.

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