Die Forderung nach einem Demonstrationsverbot für Querschläger, d. h. für Menschen, die wild entschlossen sind Pandemie-verstärkendes Verhalten zu praktizieren, ist auf jeden Fall gerechtfertigt, hat mit Freiheitsrechten und mit Geschehnissen bei anderen Demonstrationen nichts zu tun. Wenn die Polizei Pandemie-Präventionsbestimmungen missbraucht, ist das selbstverständlich ein Problem, gegen das gegebenenfalls mit juristischen Mitteln vorgegangen werden muss, aber jedenfalls kein Anlass klar verantwortungsloses Handeln anderer Gruppen zu relativieren.