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  • Fictology

mehr als 1000 Beiträge seit 27.12.2010

Korrektur

und es gehe ihr gar nicht vordergründig um Verbraucherschutz.

Gemeint dürfte etwas wie „in erster Linie“ sein.
Dass es zumindest vordergründig um Verbraucherschutz geht, ist vermutlich unstrittig.

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