GG Art 87a:
"(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf."
So weit, so klar. Wäre da nicht noch der Gummiabsatz (2):
"(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt."
Somit ist der Willkür und der Merkelei Tür und Tor geöffnet.