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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Gut gemeint

Gut gemeint, aber meine Zulieferer sind eigentlich Betriebsgeheimnis.

Wir reden hier von Großkunden. Wenn ich einem Kunden von mir meine Vorlieferanten offenlegen muss, wer garantiert mir, dass der Kunde mich dann nicht fallen lässt und direkt dort einkauft?

Die Verantwortung für die Gesetze in Lampukistan und deren Durchsetzung hat immer noch die dortige Politik. Wenn wir hier wirklich etwas hätten reissen wollen, hätten wir die in die Pflicht nehmen müssen und z.B. Zölle abhängig von Arbeitsschutzgesetzen und deren effektiver Umsetzung machen sollen.

Das wird doch jetzt wie alle anderen Compliance-Geschichten ausgehen. Es gibt eine Checkliste, und im Vertrag steht dass der Lieferant die Checkliste abhaken muss. Und das wird er auch machen.

Allenfalls wird es noch einen Zwischenhändler in der Lieferkette geben der Waren und Checklisten nur durchreicht, aber als Sollbruchstelle fungiert und bei eventuellen Regressforderungen oder Vertragsstrafen schnell pleite geht.

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