...die versprengten Überreste der 14. Waffen-SS-Dvision bzw. deren selbsterklärten Nachfolgeorganisationen einzusammeln und vor allem diese Unzahl widerlicher Standbilder, Wandgemälde ect. zu beseitigen, die den faschistischen und antisemitischen Massenmörder Bandera verehren.
Vielleicht was in der Art. von §130 StGB für OUN-Verherrlichung und Bandera-Relativierung.
Ich glaube, Du interpretierst da zuviel rein. Nach dem Fall von Mariupol hat es wohl auch kein Massensterben gegeben.