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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Wie mit der zweiten Lohnsteuerkarte!

Jede Gewinn-, Lizens-, Pacht-, Dividenden- oder Zinsauszahluing  mit
dem Höchstsatz der Körperschaftssteuer belegen und direkt an das
Finanzamt abführen.

Der steurpflichtige kann ja zuviel gezahlte Steuern im
Ausgleichsvefahren nach dem "Hoserunterlassen" wiederholen.

Vom Lohn auf 2. Steuerkarte wird auch erstmal voll zuglangt.... 

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