Jede Gewinn-, Lizens-, Pacht-, Dividenden- oder Zinsauszahluing mit
dem Höchstsatz der Körperschaftssteuer belegen und direkt an das
Finanzamt abführen.
Der steurpflichtige kann ja zuviel gezahlte Steuern im
Ausgleichsvefahren nach dem "Hoserunterlassen" wiederholen.
Vom Lohn auf 2. Steuerkarte wird auch erstmal voll zuglangt....
dem Höchstsatz der Körperschaftssteuer belegen und direkt an das
Finanzamt abführen.
Der steurpflichtige kann ja zuviel gezahlte Steuern im
Ausgleichsvefahren nach dem "Hoserunterlassen" wiederholen.
Vom Lohn auf 2. Steuerkarte wird auch erstmal voll zuglangt....