Sie fragen sich auch, "ob man mit RT im Lebenslauf weit kommt".
So, wie sich die Dinge entwickeln, wird es bald schon reichen, RT zu konsumieren, um nicht "weit zu kommen".
Manchmal fühle ich mich um 75 Jahre in der Zeit zurückversetzt.
Heute: Maas plant Gesetz gegen Fake News
Damals: Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September 1939
Im § 1 wurde „das absichtliche Abhören ausländischer Sender“ verboten und bei Zuwiderhandlung mit Zuchthausstrafe bedroht, deren Dauer nicht begrenzt war. Leichtere Fälle waren mit Gefängnisstrafe zu ahnden; das Rundfunkgerät war einzuziehen.
Im § 2 wurde die Verbreitung der abgehörten Nachrichten, die „die Widerstandskraft des deutschen Volkes“ gefährdeten, mit Zuchthausstrafe und in besonders schweren Fällen mit der Todesstrafe bedroht.
Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_über_außerordentliche_Rundfunkmaßnahmen#Inhalt_der_Verordnung
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.01.2017 09:31).