14. März 2006 11:59 Was tun??? Screet:
> Ferner mußte ich nach Abgabe meiner Diplomarbeit einen Vertrag
> unterschreiben, weil der Prof die sonst nicht mehr benoten wollte.
(hihi, diesmal hab ich wohl gründlicher gelesen ;-)
Also erfüllt dieser Fall eigentlich genau die Vorraussetzungen, die
im Spiegelartikel genannt werden (Annahme geldwerter Leistungen als
Bedingung für einen bürokratischen Akt).
Darüber hinaus würde ich jedoch sagen, war sein Herangehen vielleicht
auch etwas blauäugig. Dass die beschriebenen Stellen kein Interesse
an einer Aufklärung hatten, ist ja klar. Mein erster Verweis bei
solchen Fällen ist der AStA - da gibts zumindest
Verwaltungsfachleute, die einen zu weiteren Schritten verhelfen
können und häufig auch Kosten übernehmen.
Schaden entstand ja in jedem Fall. Es macht auch schwer den Eindruck,
als wäre er nicht nur um ein paar 100 Euro gebracht worden.
Und sofern dieser Fall tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit
geführt hat, lässt sich sowas durch ein entsprechendes Gutachten
nachweisen. In dem Fall kann man dann wohl von einem sechsstelligen
Schaden ausgehen.
Ich hoffe, er berappelt sich soweit, dass er sich zumindest über
seine Rechte informiert...
> Ferner mußte ich nach Abgabe meiner Diplomarbeit einen Vertrag
> unterschreiben, weil der Prof die sonst nicht mehr benoten wollte.
(hihi, diesmal hab ich wohl gründlicher gelesen ;-)
Also erfüllt dieser Fall eigentlich genau die Vorraussetzungen, die
im Spiegelartikel genannt werden (Annahme geldwerter Leistungen als
Bedingung für einen bürokratischen Akt).
Darüber hinaus würde ich jedoch sagen, war sein Herangehen vielleicht
auch etwas blauäugig. Dass die beschriebenen Stellen kein Interesse
an einer Aufklärung hatten, ist ja klar. Mein erster Verweis bei
solchen Fällen ist der AStA - da gibts zumindest
Verwaltungsfachleute, die einen zu weiteren Schritten verhelfen
können und häufig auch Kosten übernehmen.
Schaden entstand ja in jedem Fall. Es macht auch schwer den Eindruck,
als wäre er nicht nur um ein paar 100 Euro gebracht worden.
Und sofern dieser Fall tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit
geführt hat, lässt sich sowas durch ein entsprechendes Gutachten
nachweisen. In dem Fall kann man dann wohl von einem sechsstelligen
Schaden ausgehen.
Ich hoffe, er berappelt sich soweit, dass er sich zumindest über
seine Rechte informiert...