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  • martinbe

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2001

Ja und nein...

dystopistus schrieb am 15. März 2006 15:56

> 14. März 2006 11:59 Was tun??? Screet:
> > Ferner mußte ich nach Abgabe meiner Diplomarbeit einen Vertrag
> > unterschreiben, weil der Prof die sonst nicht mehr benoten wollte.

> (hihi, diesmal hab ich wohl gründlicher gelesen ;-)
> Also erfüllt dieser Fall eigentlich genau die Vorraussetzungen, die
> im Spiegelartikel genannt werden (Annahme geldwerter Leistungen als
> Bedingung für einen bürokratischen Akt).

Ich nehme an, dass dieser Vertrag, über den er ja nichts genaues
sagt, das Problem ist. Ob daraus eine Annahme geldwerter Leistungen
abzuleiten ist, kann man nur in Kenntnis des Vertrages und es
kompletten Sachverhalts klären. solche Verräge sind keine Seltenheit
oder Ausnahme, besonders bei Drittmittelprojekten, die wirtschaftlich
verwertbare Ergebnisse und Patente zum Ziel haben. Aber auch dann
darf daraus m.E. dem Prüfling kein Nachteil erwachsen. Ich würde mal
voräufig meinen, dass es eher eine Urheberrechtsverletzung mit
bezifferbaren wirtschaftlichen Schaden ist. Der Korruptionsvorwurf
über den der Spiegel berichtete bezog sich ja auf konkrete Zahlungen,
die gefordert wurden und bei Weigerng zu einer schlechteren Note
geführt haben. Sollte im vorliegenden Fall aber der Herr Professor
diesen Vertrag gefordert haben, nachdem er die Arbeit gelesen hat,
könnte es sehr wohl auch Korruption sein, dazu käme dann noch
Nötigung oder sogar Erpressung dazu. Damit würde es dann richtig
krachen.

> Darüber hinaus würde ich jedoch sagen, war sein Herangehen vielleicht
> auch etwas blauäugig. Dass die beschriebenen Stellen kein Interesse
> an einer Aufklärung hatten, ist ja klar. Mein erster Verweis bei
> solchen Fällen ist der AStA - da gibts zumindest
> Verwaltungsfachleute, die einen zu weiteren Schritten verhelfen
> können und häufig auch Kosten übernehmen.

Wie ich sehe, hast du ihm geraten zu einem Anwalt zu gehen, und ich
denke, dass das auch der ASTA machen würde, wobei eine Übernahme der
Kosten natürlich die Sache wesentlich vereinfachen würde. Oft wartet
man da händeringend auf jemanden, der gegen solche Zustände vorgehen
will, bekannt sind sie meist.

> Schaden entstand ja in jedem Fall. Es macht auch schwer den Eindruck,
> als wäre er nicht nur um ein paar 100 Euro gebracht worden.

> Und sofern dieser Fall tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit
> geführt hat, lässt sich sowas durch ein entsprechendes Gutachten
> nachweisen. In dem Fall kann man dann wohl von einem sechsstelligen
> Schaden ausgehen.

Deswegen wundere ich mich ja, warum er es noch nicht mit einem Anwalt
versucht hat. Aber vielleicht ist er ja auch demaßen eingeschüchtert
worden, dass er sich nicht getraut hat, bzw. geglaubt hat, dass er
sowieso auf den Bauch fällt.

> Ich hoffe, er berappelt sich soweit, dass er sich zumindest über
> seine Rechte informiert...

Ist ihm nur zu wünschen, denn er scheint ziemlich unter der Sache zu
leiden.

Greetings Comrade

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