"Die hat sich dafür entschieden, vor dem Internationalen Gerichtshof die völkermörderischen und grausamen Handlungen der israelischen Regierung gegen unschuldige Zivilisten im Gazastreifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verteidigen."
Spätestens mit diesem Absatz fehlt dem Artikel der journalistische Abstand zur eigenen Meinung und darf deshalb auch gerne als Meinungsartikel gekennzeichnet werden.