- das ist trivial und liegt im Wesen des Systems.
Es gibt aber zwei grundlegende Fehler, die ständig gemacht werden -
auch von dem von Dir verlinkten Autor.
1. werden immer wieder Urheberrecht und Verwertungsrechte
durcheinandergeworfen bzw. unzulässigerweise gleichgesetzt. So auch
in dem verlinkten Interview. Beispel: Da wird gefordert, das
Urheberrecht auf 10 Jahre zu limitieren. Das macht gerade beim
deutschen Urheberrecht nun mal gar keinen Sinn, denn das hat einen
grundlegenden Vorzug: seine Unveräußerlichkeit. Warum soll der
(lebende) Autor sein Urheberrecht verlieren? Dafür gibt es überhaupt
keinen Grund. Richtig wäre, dass Verträge über Verwertungsrechte
nicht länger als max. 10 Jahre laufen dürfen (in anderen Branchen
sind seit jeher extrem lang laufende Verträge meist sittenwidrig).
Dann hat der Autor, Musiker etc. die Chance, nach ein paar Jahren neu
zu verhandeln und so sein Einkommen zu steigern. Verliert er sein
Urheberrecht, ist er völlig macht- und mittellos.
2. ist das angelsächsische Copyright nicht identisch mit dem
deutschen Urheberrecht. Da wird nur zu oft geschlampt und beides
fröhlich in einen Topf geworfen.
Im übrigen hat der verlinkte Autor nirgends die Frage beantwortet,
warum insbesondere in den letzten Jahrzehnten ein wahre Flut an
Büchern sowohl in D als auch auf anderen Märkten herauskamen und
viele Verlage händeringend nach Autoren suchten, ohne dass es am
historischen Copyright bzw. Urheberrecht zuvor nennenswerte
Änderungen gegeben hat. Er beschäftigt sich dafür ausführlich mit dem
englischen Buchmarkt vor 200-300 Jahren - und kann trotzdem nur
Vermutungen anstellen, warum Bücher nach Einführung des Copyrights
plötzlich rar und teuer waren.
Für das Aufzeigen weiterer Ungereimtheiten habe ich gerade leider
keine Zeit.
Es gibt aber zwei grundlegende Fehler, die ständig gemacht werden -
auch von dem von Dir verlinkten Autor.
1. werden immer wieder Urheberrecht und Verwertungsrechte
durcheinandergeworfen bzw. unzulässigerweise gleichgesetzt. So auch
in dem verlinkten Interview. Beispel: Da wird gefordert, das
Urheberrecht auf 10 Jahre zu limitieren. Das macht gerade beim
deutschen Urheberrecht nun mal gar keinen Sinn, denn das hat einen
grundlegenden Vorzug: seine Unveräußerlichkeit. Warum soll der
(lebende) Autor sein Urheberrecht verlieren? Dafür gibt es überhaupt
keinen Grund. Richtig wäre, dass Verträge über Verwertungsrechte
nicht länger als max. 10 Jahre laufen dürfen (in anderen Branchen
sind seit jeher extrem lang laufende Verträge meist sittenwidrig).
Dann hat der Autor, Musiker etc. die Chance, nach ein paar Jahren neu
zu verhandeln und so sein Einkommen zu steigern. Verliert er sein
Urheberrecht, ist er völlig macht- und mittellos.
2. ist das angelsächsische Copyright nicht identisch mit dem
deutschen Urheberrecht. Da wird nur zu oft geschlampt und beides
fröhlich in einen Topf geworfen.
Im übrigen hat der verlinkte Autor nirgends die Frage beantwortet,
warum insbesondere in den letzten Jahrzehnten ein wahre Flut an
Büchern sowohl in D als auch auf anderen Märkten herauskamen und
viele Verlage händeringend nach Autoren suchten, ohne dass es am
historischen Copyright bzw. Urheberrecht zuvor nennenswerte
Änderungen gegeben hat. Er beschäftigt sich dafür ausführlich mit dem
englischen Buchmarkt vor 200-300 Jahren - und kann trotzdem nur
Vermutungen anstellen, warum Bücher nach Einführung des Copyrights
plötzlich rar und teuer waren.
Für das Aufzeigen weiterer Ungereimtheiten habe ich gerade leider
keine Zeit.