bit4me schrieb am 23. Februar 2016 16:15
> Nee, ich mache nicht den Fehler Verwertungs- und Urheberrecht zu
> verwechseln. Es gehört systematisch zusammen und die Realität ist,
> dass das unveräusserliche Urheberrecht dann doch defakto wertlos ist.
Und eben deshalb gehört nicht das Urheberrecht mit kurzen Fristen
versehen, sondern der häufig anzutreffende und in anderen Branchen zu
Recht sittenwidrige Ewigkeitscharakter der Verträge zur
Verwertungsrechteabtretung gehört reguliert.
> Nee, ich mache nicht den Fehler Verwertungs- und Urheberrecht zu
> verwechseln. Es gehört systematisch zusammen und die Realität ist,
> dass das unveräusserliche Urheberrecht dann doch defakto wertlos ist.
Und eben deshalb gehört nicht das Urheberrecht mit kurzen Fristen
versehen, sondern der häufig anzutreffende und in anderen Branchen zu
Recht sittenwidrige Ewigkeitscharakter der Verträge zur
Verwertungsrechteabtretung gehört reguliert.