crumar schrieb am 19.11.2021 09:36:
Es geht hier nicht um Meinungen,
Doch. Auch dein: "Laissez faire forever!" ist bestenfalls eine Meinung.
Richtig, "Laissez faire forever!" ist eine Meinung, aber andere Menschen bewusst auszugrenzen, um eine Verhaltensänderung bei ihnen zu erzwingen, geht weit über eine bloße Meinungsäußerung hinaus.
Nur lässt sie sich in diesem Fall nicht begründen; du kannst keine "Nichteinmischung" in Handlungen eines Individuums fordern, wenn dessen Handlungen dazu führen, andere Individuen Risiken auszusetzen, die sie sich nicht aussetzen wollen.
Wenn es denn so wäre, dass 2G vornehmlich damit begründet wird, andere Besucher am jeweiligen Ort zu schützen. Diese Begründung steht doch aber überhaupt nicht im Vordergrund.
2G wird nicht vornehmlich damit begründet, dass man andere Restaurantbesucher oder Friseurkunden schützen möchte, sondern 2G wird vornehmlich damit begründet, dass man Ungeimpften Leben erschweren will, um ihren Willen zu brechen. Dies ist die Begründung, die bei dem Befürwortern und in der Berichterstattung ganz deutlich im Vordergrund steht.
Und ich glaube, wir leiden allgemein unter zu vielen Menschen, die sich anmaßen bei anderen "Persönlichkeitsdefizite" festzustellen, wenn sie mit einer abweichenden Meinung konfrontiert werden.
Noch einmal: Andere Menschen bewusst auszugrenzen, um eine Verhaltensänderung bei ihnen zu erzwingen, geht weit über eine bloße Meinungsäußerung hinaus.