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  • GordonHannes

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Das darf er wenn der Beschluss nach Satzungsvorgaben getroffen wurde

Demokroete schrieb am 18.11.2021 22:39:

Aus gegebenem Anlass.
Darf ein gemeinnütziger Verein 2G verlangen und ungeimpfte aber getestete Mitglieder ausschliessen bei Anlässen, wo die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich nur einen aktuellen Schnelltest verlangen?
Wäre sehr dankbar für eine qualifizierte Antwort.
Danke!

Wenn der Verein das so beschliesst (je nach Satzung durch Vorstand oder durch Gremium oder durch Befragung aller Mitglieder) darf er das natürlich.

Der Verein muss zwar die gesetzliche Auflagen MINDESTENS erfüllen, aber er kann sie jederzeit auf freiwilliger Basis nach Entscheidungsgewalt laut Satzung übererfüllen.

Die gesetzliche Regelung heisst keineswegs es darf maximal ein Schnelltest verlangt werden sondern sie lautet der Mindeststandart ist, es muss ein Schnelltest vorlegt werden.

Ob gemeinnützig oder nicht spielt da keine Rolle.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2021 10:53).

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