spetctre schrieb am 18.11.2021 10:20:
unverschämte Einschränkungen der individuellen Freiheit - ganz klar grundgesetzwidrig!
[...]
Man wird doch wohl verdammt noch mal das Leben anderer Leute gefährden dürfen!
Die Gurtpflicht ist eine offensichtliche Einschränkung der Handlungsfreiheit. Eine solche Einschränkung der Grundrechte ist nur zulässig, wenn dies zum Schutz eines konkurrierenden Grundrechts notwendig ist. Im Falle der Gurtpflicht wird die körperliche Unversehrtheit des Angeschnallten geschützt.
Vor Einführung der Gurtpflicht hat sich nur ein einstelliger Prozentsatz angeschnallt -- die Bürger waren also offensichtlich zu dumm, sich selbst zu schützen. Deshalb mußte der Staat zum Schutz der Bürger eingreifen. Bei verbotenen Drogen ist die Situation ähnlich gelagert: Ohne das staatliche Verbot würden die Bürger sich selbst gefährden -- und einige tun es auch trotz des Verbots.
Die Impfpflicht folgt demselben Prinzip. Ohne staatliche Auflagen würden sich grob die Hälfte der Bürger gar nicht gegen SARS-Cov2 impfen lassen und wären dem Risiko einer schweren Erkrankung ausgesetzt. Deshalb muß der Staat die Verantwortung für die Gesundheit der Bürger übernehmen und ihnen die erforderlichen medizinischen Eingriffe vorschreiben. Nur so können wichtige Grundrechte geschützt werden.