Das fällt unter GG Artikel 2: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Zwangs-Impfungen sind damit ausgeschlossen.
Nein sind sie nicht. Daraus ließe sich sogar die Legitimation für eine Zwangsimpfung ableiten.
Wenn dich die Polizei anhält und einen Verdacht schöpft du könntest Alkohol im Blut haben, dann binden sie dich an einen Stuhl wenn es sein muss um dir eine Blutprobe zu entnehmen und zu diesem Zweck machen sie dir ei Loch in deinen Körper. Alles mit den Prinzipien des Rechtstaats und dem GG durchaus vereinbar.