Vincente schrieb am 18.11.2021 16:37:
Russischer Hacker schrieb am 18.11.2021 16:18:
Naja, zu sagen die Pandemie ende wenn ein Impfstoff zur Verfügung stünde ist nicht das Selbe wie zu sagen nach der Impfung gäbe es keine "Booster".
Das war aber nicht die Frage.
Dein Vorredner hatte gesagt: Man hatte den Leuten versprochen, dass sie durch die Impfung ihre Freiheit bzw. die Normalität zurückbekommen würden. Und genau das hat Merkel bei den genannten Gelegenheiten versprochen: Wenn es eine Impfung gibt, endet die Pandemie.Impfungen unterliegen in Deutschland laut Grundgesetz der freien Entscheidung des Individuums.
Impfungen kommen im Grundgesetz gar nicht vor.
Jemanden zu einer Impfung zu drängen oder gar zu zwingen, wäre in einem Rechtsstaat undenkbar.
Wieso nicht? Klar geht das.
Das fällt unter GG Artikel 2: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Zwangs-Impfungen sind damit ausgeschlossen.
Ja, im Artikel 2 GG steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit - und im selben Artikel steht auch drin:
... In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden ...
Dies kann z.B ein Impfgesetz sein. Pockenschutzimpfung war z.B. 1976 Pflicht für jeden Bürger.
Bundesgesetzblatt Gesetz über die Pockenschutzimpfung
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl176s1216.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl176s1216.pdf%27%5D__1637283507670