Alois1978 schrieb am 21.11.2021 14:20:
41% der Gefragten wollen das Grundgesetz und die Grundrechte beachten.
Schrecklich :-(:-(:-(
Alois
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/nationales/coronavirus-52-prozent-sind-f%C3%BCr-allgemeine-corona-impfpflicht/ar-AAQXFT3?ocid=msedgntp
https://openjur.de/u/2347742.html
Das ist das wohl aktuellste höchstrichterliche Urteil zum Impfzwang und der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
"Die Vereinbarkeit des Impfzwanges mit dem Grundgesetz ist zu bejahen. Die Impfung stellt zwar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Er fällt jedoch unter den Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG. Der Wesensgehalt des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit wird nicht durch einen Eingriff angetastet dessen Zielsetzung gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist. Auch im Parlamentarischen Rat war man sich bei der Schaffung dieses Grundrechts darüber einig, daß der Impfzwang ihm nicht widerspricht (vgl. Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Bd. 1 S. 60"
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.11.2021 15:14).