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  • Merimi Fön

mehr als 1000 Beiträge seit 15.09.2021

Re: Meldepflicht des Verdachts einer Impfnebenwirkung

egalitarismus schrieb am 18.11.2021 09:39:

Ich sehe bei der Meldung eines (nur) Verdachtsfalls einer Impfnebenwirkung durch den Arzt nichts zu relativieren:

Da die Einhaltung der Meldepflicht erstens nicht kontrolliert wird und werden kann und zweitens Meldungen sowieso praktisch nutzlos sind, kann ich gut verstehen, wenn Mediziner sich den Aufwand sparen.

Dieses Informationsloch liesse sich eigentlich nur stopfen, wenn eine Nachuntersuchung Pflicht ist, in jedem Fall eine Meldung abgesetzt werden muss, und sowohl Nachuntersuchung als auch Meldung bezahlt werden.

Ganz anders würde es übrigens auch schon aussehen, wenn die Ärzte für Ihre Meldungen von Impfnebenwirkungen bezahlt würden - schliesslich tun sie damit ja die Arbeit, die die Hersteller offenbar nicht tun wollen.

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