Das GG sagt überhaupt nichts übers Impfen. Das macht das InfSG.
Das Grundgesetz nennt in Artikel 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Artikel 4 nennt die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.
Jeder darf also selbst entscheiden, solange das Grungesetz gilt.