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  • Vincente

835 Beiträge seit 01.02.2010

Re: Neu in meiner Straße

Das GG sagt überhaupt nichts übers Impfen. Das macht das InfSG.

Das Grundgesetz nennt in Artikel 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Artikel 4 nennt die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.

Jeder darf also selbst entscheiden, solange das Grungesetz gilt.

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