Vincente schrieb am 18.11.2021 16:44:
Das GG sagt überhaupt nichts übers Impfen. Das macht das InfSG.
Das Grundgesetz nennt in Artikel 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Artikel 4 nennt die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.Jeder darf also selbst entscheiden, solange das Grungesetz gilt.
Das Grundgesetz gilt NATÜRLICH noch!!ELF!
Es gilt nur eben "anders".