Demokroete schrieb am 19.11.2021 19:26:
Es handelt sich um das training. Trainer müssen laut gesetzlicher Vorgabe nur einen Schnelltest vorweisen. Hier wird aber 2G+ verlangt, was natürlich die Qualität des Trainings beeinträchtigt, wenn der ungeimpfte Trainer ausgeschlossen wird. Insofern verstößt der Verein gegen das Ziel des Vereins, das seine Gemeinnützigkeit rechtfertigt, die Förderung des sports.
Aber Danke für die Antwort. Das schafft Klarheit.
Gemeinwohl heisst aber immer ohne Ausnahme, dass eventuelle Vorteile für Vereinsmitglieder NIEMALS zu Lasten der Gesamtbevölkerung gehen dürfen - wenn der Verein Mindestgesundheitsregeln freiwillig übertrifft geht das zu Lasten der Vereinsmitglieder aber zu Gunsten der Gesellschaft.
Ob das tatsächlich Sinn macht oder nicht ist egal - der Wille mit den Massnahmen zum Schutz der Gesellschaft ist doch fraglos zu bejahen - die werden das kaum mit der Absicht machen bestimmte Mitglieder zu bestrafen.