Daher wurde ja auch versucht, gegen Impfunverträglichtkeitsvermutungsbescheinigungsärzte vorzugehen weil Impfunverträglichtkeitsvermutungsbescheinigungskriminalität vermutet wurde. Man hat aber keine Impfunverträglichtkeitsvermutungsbescheinigungsbandenkriminalität nachweisen können.