Die Ausgangsposition lässt aufmerken: Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Aufklärung könne in der Quintessenz nur darin bestehen, dass impfende Ärzte ihr Unwissen über mögliche Risiken mit dem Patienten teilen und dieser auf eine weitere Aufklärung verzichtet.
So dürfte jedoch in den wenigsten Impfzentren verfahren worden sein.
Das könnte man ja notfalls rauskriegen, um nicht beim Konjunktiv bleiben zu müssen...
Vielleicht war ja jemand schonmal in einem Impfzentrum und hat dort den Aufklärungsbogen erhalten, gemeinsam mit einem Arzt den Einwilligungsbogen ausgefüllt, und ein mündliches Aufklärungsgespräch bekommen (möglicherweise in einer Gruppe).
Die derzeit aktuelle Fassung gibts hier:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
Und dort lesen wir - nach der Auflistung der bekannten Nebenwirkungen:
"Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden"
Und das wars. Das Unwissen wird mitgeteilt. Mehr kann man nämlich zu unbekannten Unbekanntem leider auch nicht aussagen.