Der Artikel beleuchtet eine mögliche juristische Schwachstelle im Zuge der gesamten Impfkampagne...
Letztlich geht es darum, dass möglicherweise die zu impfenden Ärzte in die Verantwortung genommen werden können:
Die Ausgangsposition lässt aufmerken: Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Aufklärung könne in der Quintessenz nur darin bestehen, dass impfende Ärzte ihr Unwissen über mögliche Risiken mit dem Patienten teilen und dieser auf eine weitere Aufklärung verzichtet.
So dürfte jedoch in den wenigsten Impfzentren verfahren worden sein.
Heißt es öffnet sich womöglich ein weiterer Klageweg abseits einer eventuellen Herstellerhaftung hin zu den impfenden Ärzten. Stichwort, fehlerhafte Aufklärung der Patienten ...