Ich sage nur "Jugendanscheinspornografie".
Sind nicht inzwischen sogar fiktive pornografische Texte und Darstellungen strafbar, wenn der Anschein besteht, dass eine der dargestellten Personen minderjährig sein könnte?
Ich sage nur "Jugendanscheinspornografie".
Sind nicht inzwischen sogar fiktive pornografische Texte und Darstellungen strafbar, wenn der Anschein besteht, dass eine der dargestellten Personen minderjährig sein könnte?