Ars Schwarzgrund schrieb am 23.06.2021 19:09:
Ist das nicht ein Beobachtungsgrund für den Verfassungsschutz? Siehe Junge Welt?
Muss ja.
Schließlich wird die marktwirtschaftliche Ordnung der BRD gerne mal als vom GG vorgegeben bewertet (obwohl Art. 14 nur das Recht auf Eigentum garantiert).
So ganz sicher scheint man sich allerdings doch nicht zu sein, wie diese Aktion gezeigt hatte...