> http://www.jura.uni-augsburg.de/prof/moellers/downloads/arbeitstechnik_jur/Richtiges_Zitieren.pdf
"§ 7 Richtiges Zitieren, äußere Form und sonstige
Zulassungsvoraussetzungen – die
Reinfassung
§ 7 Kürzen, Zitieren, äußere Form
Für die Reinfassung muss dem Manuskript der letzte Schliff gegeben,
also besonderer Wert auf die Zitate (I.)
und die äußere Form (II.) gelegt werden. Im Übrigen sind die
Zulassungsvoraussetzungen zu beachten (III.).
1
I. Richtiges Zitieren
1. Die Bedeutung des Zitates
a) Plagiat und Unterschleif"
"§ 7 Richtiges Zitieren, äußere Form und sonstige
Zulassungsvoraussetzungen – die
Reinfassung
§ 7 Kürzen, Zitieren, äußere Form
Für die Reinfassung muss dem Manuskript der letzte Schliff gegeben,
also besonderer Wert auf die Zitate (I.)
und die äußere Form (II.) gelegt werden. Im Übrigen sind die
Zulassungsvoraussetzungen zu beachten (III.).
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I. Richtiges Zitieren
1. Die Bedeutung des Zitates
a) Plagiat und Unterschleif"