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Avatar von Brockenbär
  • Brockenbär

398 Beiträge seit 07.06.2011

Vermutlich eine Beschaffung zum Selbstkostenpreis oder so ähnlich

Wenn ich mich recht erinnere gibt es so etwas im HH-Recht.
Wenn die Leistung die man kaufen möchte zum Beginn nicht existiert und daher erst entwickelt ("erfunden") werden muss, dann kann man es beim Vertragspartner "kaufen" und zahlt ihm dann den Selbstkostenpreis der Entwicklung und Erstellung inkl. eines Gewinnzuschlags.
Das ist wohl hier der Fall.
Sollte man nicht allzu oft machen, ist auch nicht gerne gesehen...
aber was willst Du machen

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