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319 Beiträge seit 11.04.2008

Veruntreuung durch BMVg rechtlich überprüfbar – Bananenrepublik BRD?

Die Erosion des deutschen Rechtssystems nimmt bedrohliche Ausmaße an.

Wer (Beschaffungs-)Verträge (Letter-of-Intend LOI, Memorandum of Understanding-MOU, oder direkte Vor-Verträge) ohne verbindliche Eckpunkte oder Grenzwerte abschließt, trifft auf der Auftragsseite essentielle Grundsatzentscheidungen. Bei Beschaffungserwägungen z.B. bezüglich nicht mehr parallel / alternativ berücksichtigter Auftragnehmer!
Bei nur noch einem potentiellen Auftragnehmer, anstelle von zwei oder drei Alternativen, kastriert sich der so vorsätzlich handelnde Auftraggeber (Marine. BMVg, BAAINBw, bzw. wer eigentlich) völlig unnötig und verantwortungslos hinsichtlich konkret zu vereinbarender „Preis- / Leistungsdetails“. Der offensichtlich gesetzte Auftragnehmer weiß ja aktuell dass er keine vergleichbare Konkurrenz mehr zu fürchten hat. Warum soll er denn über das LOI / MOU hinaus für ihn renditeschmälernde Zugeständnisse machen?

Hätte der Staat in etwa gewusst was er von der Werft wollte, stände dies schon als „Grenz- oder Minimalvorgabe“ im LOI bzw. MOU-Text. Wenn man noch nicht soweit war; was soll dann eine Vorfestlegung „erreichen“?
Die staatliche Exekutive (BMVg bzw. nachgelagerte Zuständigkeiten), und erst recht die Strippenzieher (Abgeordnete, Ministeriale, Lobbyisten, etc.) im Hintergrund, argumentieren im Rahmen oft ähnlich auf den Weg gebrachter „Absichtserklärungen“ man könne nicht mehr zurück, oder der Ausstieg würde teurer als das aktuelle Weitermachen!

Bei nur generisch unterzeichneten Beschaffungsabsichten stellt dies überwiegend eine politisch motivierte Lüge mit Vorsatz dar, welche öffentlich kaum debattiert wird! Augen zu und durch. Egal was es am Ende dem Steuerzahler unnötig kostet. Weiterhin unverzichtbar abzufassende Vertragsfestlegungen verlieren sich zudem oft in der leider explodierenden Verantwortungsdiffusion späterer exekutiver Zuständigkeiten. Für die Politikerkomiker ist dies normal, für den wehrlos zahlenden Steuerbürger nicht!

Im vorliegenden Fall wusste offensichtlich die Staatssekretärin (StS) im BMVg nicht nur oberflächliche Vorgangsdetails (im Sinne ihres persönlichen Wahlkreis), sondern war in zweifelhafter Übereinkunft zwischen mehreren politischen Farben (sehr beschränkter Kreis von Abgeordneten aus anderen Parteien mit gleichen Wahlkreisinteressen) höchstselbst daran interessiert, den geldwerten Beschaffungsauftrag faktisch ohne rechtsverbindlich belastbare Leistungsbeschreibung (also voraussichtlicher Endpreis) einer Unterzeichnung zuzuführen.
Als StS ist man allerdings Teil einer Bundesbehörde (BMvg), welche wie jede exekutive Instanz einem formalen Regelwerk unterliegt. Das bisher hier in Rede stehende StS-Handeln erfüllt m.E. mindestens den Straftatbestand einer Veruntreuung zum geldwerten Nachteil der Bundesrepublik.

Wenn darüber hinaus von den hier (unkontrolliert?) agierenden Strippenziehern noch nicht einmal ein Sanktionsversuch bzw. formale Überprüfung der schon vom Bundesrechnungshof rechtzeitig beanstandeten Handlungs- und Verantwortungslücken zu befürchten ist, darf man sich nicht wundern, wenn die Unzufriedenheit bei den Bürgern „über die da oben“ weiter zunimmt.
Wie wäre bei ähnlichen staatlichen Beschaffungsabläufen überhaupt noch plausibel vermittelbar, dass für rechtsstaatliche Behördenabläufe keine Ausnahmen existieren? Genießen temporäre Beamte auf Zeit (hier StS) eine politisch motivierte Narrenfreiheit? Reichen schon kleinste Kreise von Abgeordneten, um sich den Staat als Komplize bei der Sicherstellung eigener Wiederwahlchancen unterzuordnen? Wegschauen statt Rechtsstaatlichkeit?

Dann wäre da noch der permanent wachsende Trend zur Protestwahl. Warum wohl?

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