WillardBL schrieb am 03.07.2016 15:04:
Am Ende wird mit deutscher Gründlichkeit der Kadavergehorsam zementiert. Nicht das Gesetz sollte überarbeitet werden, sondern zusätzliche Gesetze dem Gesetz zu seiner gesetzmäßigen Durchführbarkeit verhelfen.
eigentlich sollte nur das Gesetz eingehalten werden, aus gutem Grund. Wenn gemeint wird, dass die Vorgaben für die Beisitzer für ihn nicht einhaltbar sind, dann soll er sich eben nicht als Beisitzer melden. Ich kann ja auch nicht irgendwo als Verkäufer für die Zeit von 12-18 Uhr anfangen und dann meinen, dass ich aber schon was vorhabe und deshalb mal um 17 Uhr gehe und jemand anderem die Zeiterfassungskarte durchziehen lassen usw.
So haut es nun einmal nicht hin, das hat aber mit Kadavergehorsam nichts zu tun.