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mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Re: Notwehr zur Verhinderung von Gefährdung anderer

Auf offener Straße ein Magazin auf Reifen und/oder Motorblock zu entleeren gefährdet durch Fehlschüsse und Querschläger unbeteiligte Passanten. Zudem war die Waffe im Moment des Fluchtversuchs auf den Gefährder ausgerichtet. Es ist zudem nicht sicher, ob Schüsse auf Motorblock oder Reifen das Fahrzeug wirksam stoppen.
Zudem hat der Gefährder die Möglichkeit, das Fahrzeug zu wechseln (es war ja unklar, ob er bewaffnet ist) indem er zB einen anderen Fahrer bedroht und das Fahrzeug erpresst und die Flucht damit fortsetzt.
Der gezielte Schuss hatte das geringste Risiko für Unbeteiligte und war das wirksamste verfügbare Mittel. Und der Gefährder hätte den Schuss vermeiden können durch Befolgen der Anweisungen und Abstellen des Motors.

Darüber hinaus ist Polizisten in einer konkreten und akuten Einsatzsituation ein breiterer Ermessensspielraum zuzubilligen als in einer stressfreien Analyse ex post. Denn die Polizisten haben zum einen weniger Zeit für eine Analyse, weniger Informationen und sind zudem in akuter Lebensgefahr. Dieser Aspekt wird gerade vor Gericht gerne in lebensfremder Weise vernachlässigt.

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