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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Re: Notwehr zur Verhinderung von Gefährdung anderer

Polizisten können das in deinem Szenario anscheinend nicht

So ist es. Die Polizisten haben eine Garantenstellung gegenüber der Allgemeinheit, sie haben die Pflicht, einzugreifen. Wenn sie es nicht tun, kann ihnen völlig zu recht eine schwere Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

So geschehen bei dem einen Amoklauf an einer US-Schule, wo der Schulsicherheitsangestellte dafür belangt und verurteilt wurde, den Amokläufer nicht angegriffen zu haben. Weil er seine Pflicht nicht getan hat.

Tatsächlich ist eben nur der Täter frei in seiner Entscheidung.

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