Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Re: Notwehr zur Verhinderung von Gefährdung anderer

Autoposer ist er nur bis zum Beginn der Flucht, danach ist er Amokfahrer und auch so zu behandeln.

Das Szenario Ladendiebstahl ist etwas anders gelagert, da der Ladendieb unbewaffnet ist (das Auto stellt eine gemeingefährliche Waffe dar), daher ist sein Gefährdungspotenzial geringer und man kann ein Entkommen vertreten.
Allerdings muss man auch klar sagen, dass der rechtswidrige Angriff auf das Eigentum während der Flucht andauert, die Notwehrlage also gegeben bleibt. Dazu kommt die Widerstandshandlung. Es wäre durchaus vertretbar, hier nach Androhung auch zu schießen, wenn die Flucht anders nicht mehr zu verhindern ist.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten