Anwälte von Floyd-Familie zweifeln Obduktionsergebnis an
Einer der Polizisten hatte bei dem Einsatz am Montag dem Haftbefehl zufolge sein Knie insgesamt acht Minuten und 46 Sekunden auf den Nacken Floyds gedrückt. Im Haftbefehl heißt es, der Gerichtsmediziner gehe nicht von Ersticken aus. Der 46-Jährige habe an Gesundheitsproblemen gelitten, die gemeinsam mit der Festsetzung und möglichen Rauschmitteln im Blut vermutlich zum Tod geführt hätten. In den letzten zwei Minuten und 53 Sekunden habe Floyd keine Lebenszeichen mehr gezeigt.
https://www.welt.de/politik/ausland/article208643909/George-Floyd-Anwaelte-seiner-Familie-zweifeln-Obduktionsergebnis-an.html
Das erinnert mich an Köthen.
Zur Erinnerung:
Das Gericht verurteilte den 17 Jahre alten Angeklagten zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten.
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Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Richterin das Urteil. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin erlag er einem Herzinfarkt.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-05/koethen-angeklagte-wegen-koerperverletzung-mit-todesfolge-verurteilt
Körperverletzung mit Todesfolge und damit unter 2 Jahre.
Zumindest für die Rot-Grün-Schwarze Klassen Justiz in Deutschland.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.05.2020 16:07).