...kwasi der Standard für eine absichtsvolle Tötung.
Mord ist eine besonders verwerfliche Begehungsart.
Mörder verurteilt, denn das Merkmal der "Heimtücke" muss erfüllt sein
Das wäre mir zu pauschal. Am Schema für Mord stolpern sogar ab und an Volljuristen, das ist nicht so einfach.
Das Gerechtigkeitsbedürfnis der Opfer und Angehörigen spielt im deutschen Recht keine Rolle.
Das ist falsch. Das Sühnebedürfnis der Opfer (und Angehöriger) darf bei der Strafzumessung sehr wohl eine Rolle spielen - jedoch eine ehr kleine. Banale Rache steht nicht im Zentrum unseres Strafrechts.
Da sollten wir uns auch nicht an Unrechtsregimen wie den VSA orientieren.
Keine Rolle darf das Sühnebedürfnis dagegen bei Einordnung der Straftat oder Feststellung der Schuld spielen!
Unser Rechtsstaat ist nur auf dem Papier besser als der US-amerikanische.
Das wäre mir neu, das die VSA ein Rechtsstaat sind...