MajorGriffon schrieb am 31.05.2020 08:23:
...nennt man das schon Eventualvorsatz oder bedingten Vorsatz.
Wenn dem Täter schlicht egal ist, das bei seiner Tat einer hopps gehen könnte.
Damit eröffnet sich der Weg von den unbeabsichtigten Tötungen (Fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge) zu Totschlag und Mord.
Wird nur bei Migranten als Taetern und Einheimischen als Opfern kaum angewandt.
Zur Erinnerung:
Das Gericht verurteilte den 17 Jahre alten Angeklagten zu einer Strafe von einem Jahr und fünf Monaten.
...
Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Richterin das Urteil. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin erlag er einem Herzinfarkt.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-05/koethen-angeklagte-wegen-koerperverletzung-mit-todesfolge-verurteilt
Körperverletzung mit Todesfolge und damit unter 2 Jahre.
Damit ist Dein Einwand mittlerweile unerheblich fuer uns.