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  • Boandlgramer

mehr als 1000 Beiträge seit 11.04.2016

Sex mit Kinderpuppen ist erlaubt - Bilder/Videos davon unter Umständen nicht.

Der Gesetzgeber wollte nämlich, dass alles, was wie Kinderpornografie aussieht auch sicher als Kinderpornografie gewertet werden kann -> StGB §184b.

Der einfachste Straftatbestand, Besitzverschaffung:
"(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen."

Auch Nummer 3 ist nicht ganz ohne:
"eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder"

Wenn die Puppe gut ist, ist auf einem Bild nicht zu unterscheiden, ob das Geschehen nur wirklichkeitsnah oder tatsächlich ist. Man würde zwar wahrscheinlich in einem Verfahren nach Einlassung des Beschuldigten auf die Wirklichkeitsnähe einschwenken - aber die Schei*e klebt dann schon am Schuh.

Und dann noch Absatz 6:
"Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. 2§ 74a ist anzuwenden."

Die Puppe selbst würde doch zum Corpus Delicti...

Manfred Scholand und seine Kunden sind ausgesprochen gut beraten, den Ball ganz flach zu spielen. Deswegen druckst er im Interview auch so herum, denke ich.

Falls irgendjemand hier denkt, dass es irgendwie ungewöhnlich ist, dass Leute sich beim Sex filmen - ich kann aus beruflicher Erfahrung sagen: Ist es nicht...

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