Das fängt schon bei Bioprodukten an, wo das Bundesministerium für
Landwirtschaft und Ernährung den Finger drauf hat:
Nicht-Lebensmittel als Bioprodukte? Klar: dann halt ohne Logo. Nicht
mal dem Kontrollverfahren unterstellt.
Lebensmittel mit Bio bewerben? Klar: dann halt als Zusatz "nicht für
den Verzehr bestimmt". Trotzdem 7% MwSt ausgewiesen, was typisch nur
bei Lebensmitteleigenschaft möglich wäre.
Das Finanzamt ists zufrieden und verweist ans BLE, das BLE verweist
aufs Finanzamt. ;-)
Verkauf loser Bioware? Vor den Augen des Kunden etwas aus einem
Biokübel abgemessen wie Tee etc., dann ist es nicht mal dem
Kontrollverfahren unterstellt. Der kann tun und lassen, was er will.
Der Teegroßhändler darf ungestraft Adress-Etiketten für den Händler
beilegen, obwohl das NIEMALS erlaubt ist. Es passiert aber nix, weil
man sich erst mal "länderübergreifend abstimmen muss". *lach*
Sind es aber Fertigpackungen und Versand, dann muss auch der
Zwischenhändler eine Vollzertifizierung haben.
Die Lösung wäre einfach:
1) Wer "bio" oder mit Bezug darauf bewirbt, darf das nur als
zertifiziertes Unternehmen
2) Wer nicht zertifiziert ist, hat sämtliche "bio"-Produkte mit 19%
MwSt zu handeln.
3) Was der Schnellfraßhökerer auf die Faust und Restaurants können,
kann auch der Teehökerer: sämtliche relevanten Produkte fakturieren.
Immerhin muss das jeder andere Biohökerer auch.
Dann ist es zuerst eine Kostenfrage, ob man auf die USt-Differenz
verzichten kann, und in zweiter Instanz die Frage, weshalb man keine
Dritten die Nase in das Unternehmen stecken lassen mag.
Daran kann man schon sehen, wie groß de Tore für Beschiss an allen
Ecken und Enden sind.
Wie groß mögen sie erst bei "normalen" Lebensmitteln sein?!?
Landwirtschaft und Ernährung den Finger drauf hat:
Nicht-Lebensmittel als Bioprodukte? Klar: dann halt ohne Logo. Nicht
mal dem Kontrollverfahren unterstellt.
Lebensmittel mit Bio bewerben? Klar: dann halt als Zusatz "nicht für
den Verzehr bestimmt". Trotzdem 7% MwSt ausgewiesen, was typisch nur
bei Lebensmitteleigenschaft möglich wäre.
Das Finanzamt ists zufrieden und verweist ans BLE, das BLE verweist
aufs Finanzamt. ;-)
Verkauf loser Bioware? Vor den Augen des Kunden etwas aus einem
Biokübel abgemessen wie Tee etc., dann ist es nicht mal dem
Kontrollverfahren unterstellt. Der kann tun und lassen, was er will.
Der Teegroßhändler darf ungestraft Adress-Etiketten für den Händler
beilegen, obwohl das NIEMALS erlaubt ist. Es passiert aber nix, weil
man sich erst mal "länderübergreifend abstimmen muss". *lach*
Sind es aber Fertigpackungen und Versand, dann muss auch der
Zwischenhändler eine Vollzertifizierung haben.
Die Lösung wäre einfach:
1) Wer "bio" oder mit Bezug darauf bewirbt, darf das nur als
zertifiziertes Unternehmen
2) Wer nicht zertifiziert ist, hat sämtliche "bio"-Produkte mit 19%
MwSt zu handeln.
3) Was der Schnellfraßhökerer auf die Faust und Restaurants können,
kann auch der Teehökerer: sämtliche relevanten Produkte fakturieren.
Immerhin muss das jeder andere Biohökerer auch.
Dann ist es zuerst eine Kostenfrage, ob man auf die USt-Differenz
verzichten kann, und in zweiter Instanz die Frage, weshalb man keine
Dritten die Nase in das Unternehmen stecken lassen mag.
Daran kann man schon sehen, wie groß de Tore für Beschiss an allen
Ecken und Enden sind.
Wie groß mögen sie erst bei "normalen" Lebensmitteln sein?!?