für Kredite jeglicher Art sowie Aussetzen von Miet- und Leasingzahlungen für die Zeitdauer der Krise per Gesetz weltweit. Für Härtefälle bei den Vermietern bzw. Kreditgebern kann der Staat einspringen. Die Laufzeit der Kredite verlängert sich um die Zeit der Zeitdauer der Krise. Nach der Krise wird es keine Kredit-Doppelbelastungen geben, die die Unternehmen in Existenznot bringen.
Das ist die kostengünstigste Art und Weise die Wirtschaft auch nach der Corona-Krise am Laufen zu halten, weil der Bund und die Länder nur noch die Folgen der Kreditausfälle in wenigen harten Ausnahmefällen übernehmen muss.