Lasse Reden schrieb am 31.01.2022 20:32:
Zunächst hatte der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am Wochenende mögliche Konsequenzen für Erwerbslose angedroht, die wegen fehlender Impfungen einen Job nicht bekommen, um den sie sich im Rahmen der Mitwirkungspflicht bewerben müssen.
"Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist", sagte Scheele am Wochenende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt."
Das ist doch absolut logisch.
Nein, ist es eben nicht. Scheele impliziert, dass den AG der Gesundheitsstatus seiner Mitarbeiter überhaupt etwas anginge. Ausnahmen sind Berufe, in denen dieser eine Rolle spielt.
Warum wird hier auf dem Boten herumghackt, der die schlechte Nachricht überbringt?
Er ist eben nicht nur "der Überbringer", sondern er rührt kräftig in der trüben Brühe mit herum, die da gerade geköchelt wird.
Hat übrigens schon mal jemand diskutiert, Arbeitslosen eine Sperrzeit angedeihen zu lassen, wenn sie zu Hause keine Rauchmelder haben?