jenko schrieb am 31.01.2022 21:07:
2G am Arbeitsplatz ist nochmal eine Stufe härter für Verweigerer als bloß eine Geldstrafe. Die würden dann von ihrer Lebensgrundlage abgeschnitten. Ob das rechtmäßig sein kann?
Die Frage ist nicht die Rechtmäßigkeit, sondern ob sie sich trauen es zu machen.