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  • Bernhard Kuhn

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Re: Ungeimpfte können ab 16. März in Krankenhäusern vorerst weiterarbeiten

goergel schrieb am 01.02.2022 10:38:

"Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden."

Ideales Werzeug für selective enforcement!

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