Fortitudo schrieb am 31.01.2022 19:13:
2) Herr Scheele hingegen beschreibt rational, wie die Anwendung der aktuellen Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch (3?) typischerweise erfolgen dürfte: Verweigerung einer gesetzlichen Pflicht -> Kündigung -> Sperrzeit-PRÜFUNG.
Zu prüfen sind also a) leichtfertiger oder vorsätzlicher Arbeitsplatzverlust (Sperrzeit) und b) Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.
Formal passt es also wortwörtlich zur Tatsache, dass eine Prüfung erfolgen muss (!).
Wie die Prüfung ausgeht, hat er nicht gesagt.
Vielleicht mag die Regierung hier ja eine Leitlinie vorgeben, welcher Maßstab anzusetzen ist :)
Danke. Genau so ist es. Dass habe ich eben selbst geschrieben:
Deshalb kann ich mir auch die künstliche Aufregung des Juristen Kubicki nur mit Populismus erklären, denn er weiß genau, was Sache ist.