SoundResident schrieb am 31.01.2022 17:57:
Oder auch einfach so, das es keine finanziellen Sanktionen geben darf, ohne dass diese in einem entsprechenden Gesetz geregelt sind.
Das ist geregelt über Mitwirkungspflichten und diverse Obligenheiten des ALG Empfängers bzw. Antragsstellers gegenüber dem Amt. Da muss gar nix geregelt werden, gibt es eine allgemeine Pflicht und kommt der Leistungsempfänger dem nicht nach bzw. führt ein Arbeitnehmer selbst seine Kündigung durch verstoß gegen jene allgemeine Pflicht herbei sind das die Konsequenzen.
Könnt ihr nicht endlich aufhören, die Leute mit dieser idiotischen Impfpflicht zu piesacken. Danke.
;-)