Geklärt ist es dann, wenn der Impfstatus in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und in §1 des Antidiskriminierungsgesetzes steht.
Und Jeder, der sich dagegen äußert, zeigt, dass er/sie/es offen für Diskriminierung steht.
Geklärt ist es dann, wenn der Impfstatus in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und in §1 des Antidiskriminierungsgesetzes steht.
Und Jeder, der sich dagegen äußert, zeigt, dass er/sie/es offen für Diskriminierung steht.