Es wäre schon viel erreicht, wenn unsere Gesetze nur aus Sätzen
bestehen würden, die klar und unmissverständlich sind.
In § 17 Satz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) heisst es z.B.:
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun,
so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
konnte."
Solche "Gesetze" sind nur insofern sinnvoll, weil sie die
Arbeitsplätze der Juristen sichern, für alle Anderen sind sie
ein Albtraum, denn sie sind willkürlich auslegbar und nicht einmal
die Juristen selbst können voraussagen, wie ein Richter entscheiden
würde.
Zu den ersten Dingen, die ein Mathematik-Student lernt, gehört
die mathematische Sprache, mit ihr wird sichergestellt, dass wenn
zwei Mathematiker das Gleiche sagen, dass sie auch das Gleiche
meinen.
Aber vielleicht sind die Mehrdeutigkeiten der Gesetze und die
unvorhersagbaren Urteile gerade das, was die Juristen wünschen,
denn das macht sie unentbehrlich.
bestehen würden, die klar und unmissverständlich sind.
In § 17 Satz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) heisst es z.B.:
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun,
so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden
konnte."
Solche "Gesetze" sind nur insofern sinnvoll, weil sie die
Arbeitsplätze der Juristen sichern, für alle Anderen sind sie
ein Albtraum, denn sie sind willkürlich auslegbar und nicht einmal
die Juristen selbst können voraussagen, wie ein Richter entscheiden
würde.
Zu den ersten Dingen, die ein Mathematik-Student lernt, gehört
die mathematische Sprache, mit ihr wird sichergestellt, dass wenn
zwei Mathematiker das Gleiche sagen, dass sie auch das Gleiche
meinen.
Aber vielleicht sind die Mehrdeutigkeiten der Gesetze und die
unvorhersagbaren Urteile gerade das, was die Juristen wünschen,
denn das macht sie unentbehrlich.